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   OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99   

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https://dejure.org/2000,13998
OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99 (https://dejure.org/2000,13998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2000 - 13 U 146/99 (https://dejure.org/2000,13998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 13 U 146/99 (https://dejure.org/2000,13998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Glätteunfalls; Streupflicht des Hausverwalters bezüglich eines auf die Haustür zuführenden Privatwegs; Einschaltung eines Dritten und präventives Streuen von Tausalz ; Verengung der Streupflicht zu einer Kontrollpflicht und ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Diese sind dem Schutzzweck der Streupflicht des Verwalters nur dann entzogen, wenn sie selbst Streudienst haben (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Die deliktische Einstandspflicht des Verwalters besteht nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber den - primär selbst verkehrssicherungspflichtigen - Wohnungseigentümern (BGH VersR 1989, 526).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Ob das der Fall ist, kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob die Beklagte zu 1) die Beklagte zu 2) ausreichend überwacht und insbesondere kontrolliert hat, ob diese die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausführte (vgl. BGH NJW 1996, 2646).
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Die Streupflicht der Beklagten zu 1) hat sich auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (BGHZ 110, 114, 121 f.), wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den Winterdienst wirksam auf die Beklagte zu 2) übertragen hat.
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87

    Delegierung der Verkehrssicherungspflicht durch Absprache mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Zur Sicherstellung der Ausschaltung von Gefahren verlangt die Rechtsprechung für eine wirksame Übertragung eine klare Absprache (vgl. BGH VersR 1988, 516; Senat, Urteil vom 4. August 1999, 13 U 41/99).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99
    Zur Sicherstellung der Ausschaltung von Gefahren verlangt die Rechtsprechung für eine wirksame Übertragung eine klare Absprache (vgl. BGH VersR 1988, 516; Senat, Urteil vom 4. August 1999, 13 U 41/99).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 U 209/04

    Amtshaftung für Glatteisunfall eines Fußgängers: Anscheinsbeweis für eine

    Aus der den Senat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden Feststellung des Landgerichts, die Klägerin sei am fraglichen Morgen zur Zeit des Schulbeginns auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Grundschule gestürzt, folgt ein Anscheinsbeweis für eine Streupflichtverletzung der Beklagten und für die Unfallursächlichkeit dieser Pflichtverletzung (vgl. BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 7; BGH, Beschluss vom 17.9.1987 - III ZR 138/86, dokumentiert in BGH-DAT Zivil; NJW 1984, 432 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; VersR 1962, 449, 450; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; NZV 2001, 78 f. [juris-Rn. 7 f.]; OLG Dresden OLGR 2000, 443; OLG Hamm OLGR 2001, 313 ff. [juris-Rn. 18]; OLG Köln NJW-RR 1996, 655 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1980, 50 f.).
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